Was wir tun

Wir helfen Menschen mit Behinderungen, ihre Rechte durchzusetzen. Und zwar das Recht auf Gleichstellung. Viele Lebens-Bereiche sind für Menschen ohne Behinderung selbstverständlich. Das soll auch für Menschen mit Behinderungen so sein.

In Österreich gibt es Gesetze für Menschen mit Behinderungen:

  • das Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz. Dieses Gesetz gibt es seit dem Jahr 2006.
  • die Behinderten-Rechts-Konvention. Diese Konvention gilt seit dem Jahr 2008 in Österreich.

Trotzdem gibt es noch keine wirkliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Gleichstellung und Teilhabe sind keine Selbstverständlichkeit. Menschen mit Behinderungen müssen sich selbst für Gleichstellung und Teilhabe einsetzen.

Menschen mit Behinderungen müssen sich auf eigene Kosten und eigenes Risiko für ihre Rechte einsetzen. Aber das schaffen viele nicht.

Denn es gibt viele Hürden:

  •  Menschen mit Behinderungen haben nicht genügend Informationen, welche Rechte sie haben.
  •  Menschen mit Behinderungen haben nicht genügend Geld, um ihre Rechte durchzusetzen.
  •  Menschen mit Behinderungen trauen sich nicht, ihre Rechte einzuklagen.

Wir helfen Menschen mit Behinderungen, ihre Rechte durchzusetzen.

Wir sind unabhängig von der Politik. Und das wollen wir auch bleiben. Daher verzichten wir auf Förder-Gelder aus der Politik. Wir nehmen nur Geld an, wenn wir unabhängig bleiben können.

So helfen wir:

  •  Wir unterstützen Menschen mit Behinderungen, ihre Rechte durchzusetzen.
  •  Wir klagen vor Gericht die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Damit machen wir Probleme und Lücken im Gesetz und in der Umsetzung deutlich.