Gesetze in Österreich

Oft kommt es zu Benachteiligung oder Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen.

Aber es gibt keine Behörde, die Benachteiligung oder Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen stoppt.

Im Gesetz steht in schwerer Sprache:

Eine Behinderung ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktions-Beeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnes-Funktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren.

Das heißt in Leichter Sprache:

Eine Behinderung ist die Auswirkung einer Beeinträchtigung. So kann die Beeinträchtigung sein:

  • körperlich
  • geistig
  • seelisch
  • in Bezug auf das Sehen oder Hören

Beispiele:

  • körperlich: Eine Person kann nicht gehen.
  • geistig: Eine Person hat eine Lern-Behinderung.
  • seelisch Eine Person ist schwer depressiv. Depressiv bedeutet: Die Person ist sehr traurig und hat keine Energie.
  • in Bezug auf das Sehen oder Hören: Oder eine Person hört schlecht oder ist fast taub.

Wichtig:

Die Beeinträchtigung ist langfristig. Langfristig bedeutet mehr als 6 Monat.

Ein Beispiel für eine kurzfristige Beeinträchtigung: Eine Person wird am Fuß operiert. Danach kann die Person nicht laufen.

Gesetze

Es gibt in Österreich unterschiedliche Gesetze für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das wichtigste Gesetz zum Schutz vor Benachteiligung und Ausgrenzung bei der gesellschaftlichen Teilhabe ist folgendes Gesetz:

Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz: Die Abkürzung ist BGStG.

In diesem Gesetz steht zum Beispiel: Sachen und Dienst-Leistungen müssen barrierefrei angeboten werden.

Zum Beispiel: Am Eingang zu einem Restaurant gibt es eine Treppe. Hier muss es auch eine Rampe geben. Damit auch Menschen im Roll-Stuhl das Restaurant besuchen können.

Für die Arbeit gibt es auch ein Gesetz zum Schutz vor Benachteiligung und Ausgrenzung:

Behinderten-Einstellungs-Gesetz: Die Abkürzung ist BEinstG.

Außerdem gibt es verschiedene Sozial-Versicherungs-Gesetze.

In diesen Gesetzen geht es um:

  • Pflege-Geld
  • Pensionen
  • Heil-Behelfe
  • Rehabilitations-Maßnahmen
  • Assistenz

Oft werden Menschen mit Behinderungen benachteiligt oder ausgegrenzt. Das ist eigentlich verboten. Aber es passiert nichts dagegen. Die betroffenen Personen müssen sich selbst dagegen wehren.

Die Schlichtung

Wollen Sie als Person mit Behinderungen Ihre Rechte durchsetzen? Dann ist der erste Schritt ein Schlichtungs-Verfahren. Sie müssen die Schlichtung beim Sozial-Ministerium-Service beantragen.

Klicken Sie auf folgenden Link: Sozial-Ministerium-Service

Das Problem:

Die betroffenen Personen haben oft mit Anwält:innen von dem Unternehmen zu tun, in dem sie benachteiligt wurden. Die Anwält:innen setzen sich für die Rechte vom Unternehmen ein.

Und niemand setzt sich für die Rechte der betroffenen Personen ein.

Oft sind die Gespräche sehr unangenehm. Es geht nicht um die Rechte der betroffenen Personen. Manche Anwält:innen werfen den betroffenen Personen vor, dass sie das Schlichtungs-Verfahren wegen dem Geld machen.

Also nur, um Geld zu bekommen.

Das ist nicht der Fall!

Oft haben die Unternehmen jahrelang die gesetzlichen Regeln nicht beachtet. Nach dem Gesetz haben die betroffenen Personen nur einen Anspruch auf Schaden-Ersatz.

Der Weg zu Gericht

Wenn es bei der Schlichtung zu keiner Lösung kam, dann geht es als nächstes zu Gericht.

Dieser Weg ist oft sehr lange und schwierig. Denn die Benachteiligung oder Ausgrenzung von Personen kann man nicht messen. Rechts-Schutz-Versicherungen zahlen keinen Prozess gegen Benachteiligung oder Ausgrenzung. So müssen die betroffenen Personen den Prozess selbst zahlen. Außerdem müssen sie viel Zeit mit dem Prozess verbringen. Und auch wenn der Prozess für die betroffenen Personen gut ausgeht: Dann ist nicht klar, wie viel Geld die betroffene Person bekommt. Es gibt dazu keine Vorgaben. Meistens bekommt die Person nur einen kleinen Schadens-Ersatz. Aber es wird nichts gegen die Benachteiligung oder Ausgrenzung getan.