Behindertenrechtskonvention
In Österreich ist die UN-Behindertenkonvention seit 26.Oktober 2008 in Kraft. Dieser internationale Vertrag ist ein Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Die Unterzeichnerstaaten verpflichteten sich, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.
Österreich hat die UN-Behindertenrechtskonvention allerdings unter einem “Erfüllungsvorbehalt” ratifiziert. Das bedeutet, dass sich Rechtssuchende innerstaatlich nicht direkt darauf berufen können, sondern die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention erst im österreichischen Recht umgesetzt werden muss.