Behinderten-Rechts-Konvention

In Österreich ist die Behinderten-Rechts-Konvention seit dem 26. Oktober 2008 gültig. Die Vereinten Nationen haben die Behinderten-Rechts-Konvention geschrieben. In den Vereinten Nationen sind 193 Staaten aus aller Welt.

Viele Länder haben die Behinderten-Rechts-Konvention unterschrieben. Damit verpflichten sie sich, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen.

Österreich hat die Konvention mit einer Einschränkung unterschrieben: Die Konvention selbst ist nicht geltendes Recht in Österreich. In Österreich gelten Gesetze, die so ähnlich sind wie die Konvention.

Rechte von Menschen mit Behinderungen nach der Behinderten-Rechts-Konvention

In der Behinderten-Rechts-Konvention steht:

  •  Für Menschen mit Behinderungen sollen alle Menschen-Rechte und Grund-Freiheiten gelten. Und zwar ohne jede Form von Benachteiligung oder Ausgrenzung.
  •  In der Politik soll der Schutz und die Förderung der Menschen-Rechte von Menschen mit Behinderungen immer mitgedacht werden.
  •  Menschen mit Behinderungen erfahren Benachteiligung oder Ausgrenzung durch Personen, Organisationen oder private Unternehmen. Es soll Maßnahmen gegen diese Benachteiligungen und Ausgrenzungen geben
  •  Menschen mit Behinderungen sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Sie sollen das Recht auf volle Teilhabe in allen Lebens-Bereichen haben. Das geht nur, wenn es umfassende Barriere-Freiheit gibt.

In vielen Punkten hat Österreich die Behinderten-Rechts-Konvention noch nicht in österreichisches Recht übersetzt. Trotzdem soll die Konvention bei Gericht immer berücksichtigt werden.